Tilgen von Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit

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In unserem Projekt Tilgen von Geldstrafen beschäftigen wir straffällig gewordene Menschen, die ihre Geldstrafe nicht abzahlen können und denen daher eine Ersatzfreiheitstrafe droht. Der Gesetzgeber hat für diese Menschen die Möglichkeit geschaffen, Geldstrafen durch freie gemeinnützige Tätigkeit tilgen.

Wir haben eine Vereinbarung mit der Senatsverwaltung für Justiz getroffen zahlungsunfähige Straffällige in unseren Wohnprojekten zu Beschäftigen.

Die Arbeitszeit beträgt pro Tag(essatz) 6 Stunden.

Die in diesem Projekt Beschäftigten unterstützen u. a. unsere festangestellten Haushandwerker bei

und werden dabei fachmännisch angeleitet.

Weiterhin begleiten sie bei Bedarf Bewohner unserer Einrichtung zu Behörden, Ärzten oder anderen Institutionen oder unterstützen unsere Verwaltung z. B. in Form von Botengängen.

Beschäftigungsplätze werden in unseren Standorten Lichtenberg und Neukölln angeboten.

Die Vermittlung erfolgt über die Sozialen Dienste der Justiz, die Straffälligen- und Bewährungshilfe e.V. und die FREIE HILFE BERLIN e.V.

Ansprechpartner in diesem Projekt ist:

Johannes Wojaczek

Tel.: 030 61284777

Email: verwaltung(at)carpe-diem-berlin.de

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